Kleinere Städte und Gemeinden
Vor allem Klein- und Mittelstädte in ländlichen, dünn besiedelten Räumen sind wichtige wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zentren für die Bewohnerinnen und Bewohner umliegender Gemeinden und Dörfer. Häufig sind sie auf Schulen, Krankenhäuser und Einkaufsmöglichkeiten in der nächst größeren Kommune angewiesen. Das Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ unterstützt die Kooperation benachbarter Ortschaften, um gemeinsame Lösungen für die Sicherung der Lebensqualität und Daseinsvorsorge ihrer Bewohnerinnen und Bewohner zu finden. Auch Freizeit- und Erholungsangebote, etwa Stadtparks, sind solche Bindeglieder zwischen den Kommunen. Angesichts einer alternden Bevölkerung ist Barrierefreiheit zudem ein zentrales Thema.
Das Programm auf einen Blick
Profil: Stärkung kleinerer Städte und Gemeinden in ländlichen Räumen
Fördersumme des Bundes im Jahr 2019: beträgt 70 Millionen Euro
Gesamtvolumen: 210 Millionen Euro durch Drittelfinanzierung mit Land und Kommune im Jahr 2019
Laufzeit: seit 2010
Mit dem Programm soll ihre zentralörtliche Versorgungsfunktion dauerhaft, bedarfsgerecht und auf hohem Niveau für die Bevölkerung der gesamten Region gesichert werden. Dabei spielen besonders Zusammenarbeit und Netzwerke zwischen Kommunen eine entscheidende Rolle.
Höhe und Art der Förderung
Für das Jahr 2019 stellt der Bund den Ländern für das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ Mittel in Höhe von rund 70 Millionen Euro für die Förderung kleinerer Städte und Gemeinden zur Verfügung. Die Finanzhilfen werden eingesetzt für städtebauliche Gesamtmaßnahmen, um die kommunale Infrastruktur der Daseinsvorsorge zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Förderfähige Maßnahmen > Stadtgrün
- Verbesserung von Grün- und Freiflächen (z.B. durch Neupflanzungen, Schaffung von Sitzgelegenheiten, Erweiterungen) sowie der Barrierearmut/-freiheit
- Verbesserung von städtebaulichen Missständen, insbesondere zur Anpassung der Infrastruktur aufgrund zurückgehender Bevölkerung und des Rückzugs öffentlicher und privater Anbieterinnen und Anbieter
- Bildung interkommunaler Netzwerke sowie Stadt-Umland-Vernetzungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge
- Vorbereitung, Planung und Umsetzung der Maßnahmen sowie Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern
- Erarbeitung oder Fortschreibung eines überörtlich abgestimmten integrierten Entwicklungskonzeptes