Aktive Stadt- und Ortsteilzentren in Baden-Württemberg
Ziel des Programms ist die Stärkung der Funktionsvielfalt in Ortszentren. Attraktives und funktionales Stadtgrün trägt dabei entscheidend zu Aufenthalts- und Lebensqualität im betreffenden Gebiet bei.
Wichtig:
Die Ausschreibung für das Jahr 2019 ist abgeschlossen. Die Fristen für das Programmjahr 2020 werden nach Veröffentlichung der Verwaltungsvereinbarungen hier bekanntgegeben.
Finanzierung
Höhe und Verteilung der Fördergelder aller Städtebauförderprogramme auf die Bundesländer werden jährlich in der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung beschlossen.
Baden-Württemberg erhielt 2018 rund 13,4 Millionen Euro aus dem Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Durch die Drittelfinanzierung steuert das Land noch einmal die gleiche Summe bei: Daraus ergibt sich für die Kommunen insgesamt eine Fördersumme von rund 26,8 Millionen Euro.
Fristen
Die Ausschreibung für das Jahr 2019 ist abgeschlossen. Die Fristen für das Programmjahr 2020 werden nach Veröffentlichung der Verwaltungsvereinbarungen hier bekanntgegeben.
Voraussetzungen
Für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ in Baden-Württemberg gelten für Kommunen folgende Voraussetzungen:
- Konzept: Die Gemeinde muss ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellen. Die Erarbeitung und Fortschreibung eines ISEK kann durch das Programm gefördert werden. Spätestens ein Jahr nach Aufnahme in das Förderprogramm muss ein Konzept vorliegen.
- Gebietsdefinition: Das Fördergebiet muss auf Basis des Baugesetzbuchs (BauGB) abgegrenzt werden. Dabei darf sich das Gebiet nicht mit Fördergebieten anderer Programme der Städtebauförderung überschneiden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Städtebaufördergebiete, für die die Schlussabrechnung noch nicht vorgelegt wurde.
Maßnahmen
Die Fördermittel können für alle Einzelmaßnahmen eingesetzt werden, die der Vorbereitung, Durchführung oder dem Abschluss der Gesamtmaßnahme dienen. Dazu zählen unter anderem:
- Umsetzung von Grün- und Freiräumen sowie Maßnahmen der Barrierearmut bzw. -freiheit
- Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze, quartiersverträgliche Mobilität)
- Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich städtebaulich vertretbarer Zwischennutzung
- Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürger an den Planungen, Quartiersmanagement und Leistungen von Beauftragten
- Quartiers- bzw. Citymanagement
- Erarbeitung oder Fortschreibung Integrierter Städtebaulicher Entwicklungskonzepte (ISEK)