Soziale Stadt in Bremen
Ziel des Förderprogramms „Soziale Stadt“ ist die Stabilisierung und Aufwertung benachteiligter Stadt- und Ortsteile, beispielsweise durch die Investition in Infrastruktur und Wohnumfeld, um die Lebensqualität vor Ort zu verbessern. Auch qualifizierte Grün- und Freiflächen sind dabei ein wichtiges Kriterium für die Lebensbedingungen im betroffenen Quartier.
Wichtig:
Da Bremen selbst Antragsteller und -bewilliger ist, werden keine Fristen gesetzt, sondern den Anforderungen entsprechend die Planungen unternommen
Finanzierung
Höhe und Verteilung der Fördergelder aller Städtebauförderprogramme auf die Bundesländer werden jährlich in der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung beschlossen.
Bremen erhielt 2018 vom Bund rund 1,8 Millionen Euro aus dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“. Die Finanzierung des Programms „Soziale Stadt“ erfolgt generell gemeinsam durch Bund, Länder und Kommunen zu jeweils einem Drittel. Im Land Bremen finanziert der Bund ein Drittel und die beiden Kommunen (Bremen und Bremerhaven) jeweils zwei Drittel.
Fristen
Da Bremen selbst Antragsteller und -bewilliger ist, werden keine Fristen gesetzt, sondern den Anforderungen entsprechend die Planungen unternommen.
Voraussetzungen
Für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ gelten folgende Voraussetzungen:
- Konzept: Alle geplanten Maßnahmen müssen in eine Gesamtmaßnahme eingebettet werden. Grundlage hierfür ist ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK).
- Gebietsdefinition: Das Fördergebiet muss auf Basis des Baugesetzbuchs (BauGB) abgegrenzt werden. Dabei darf sich das Gebiet nicht mit Fördergebieten anderer Programme der Städtebauförderung überschneiden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Städtebaufördergebiete, für die die Schlussabrechnung noch nicht vorgelegt wurde. Die Festlegung als Fördergebiet kann entweder nach § 171e BauGB als Fördergebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung oder nach § 142 BauGB als Sanierungsgebiet vorgenommen werden.
Maßnahmen
Die Fördermittel können für alle Einzelmaßnahmen eingesetzt werden, die der Vorbereitung, Durchführung oder dem Abschluss der Gesamtmaßnahme dienen. Dazu zählen unter anderem:
- Vorbereitung der Maßnahmen wie Untersuchungen und Planungen, Erarbeitung (oder Fortschreibung) Integrierter Städtebaulicher Entwicklungskonzepte (ISEK)
- Koordinierung der Maßnahmen und Beteiligung der Bürger
- Maßnahmen zur städtebaulichen Stabilisierung und Entwicklung
- Verbesserung von Wohnen und Wohnumfeld
- Schaffung und Modernisierung von sozialen Infrastruktureinrichtungen und nachbarschaftlichem Zusammenlebens
Antrag
Die Städtebauförderung ist in Bremen gebündelt. Alle Informationen finden Sie hier.